AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 3/2022)
§ 1 In der Karateschule Fuji San wird schwerpunktmäßig Karate, Eigenschutz und Konfliktkommunikation unterrichtet.
§ 2 Die Schüler*innen der Karateschule Fuji San Münster sind verpflichtet, der Inhaberin Andrea Haeusler Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden zum 01. eines Monats per vorliegendem Lastschriftmandat abgebucht. Etwaige Rücklastschriften gehen zu Lasten der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber. Alternativ kann ein Dauerauftrag jeweils zum 01. eines Monats veranlasst werden.
§ 4 Die Schüler*innen der Karateschule Fuji San Münster werden ab der ersten Gürtelprüfung Mitglieder des Deutschen JKA-Karatebundes DJKB. Der DJKB-Jahresbeitrag muss unverzüglich nach Aufforderung überwiesen werden. Die Mitgliedschaft zum DJKB ist Voraussetzung für das Ablegen von Gürtelprüfungen.
§ 5 Es besteht keine Haftung seitens der Karateschule für Personen- oder Sachschäden.
Dies gilt insbesondere für die Haftung körperlicher und gesundheitlicher Schäden, die darauf beruhen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Inhaberin oder die Trainerinnen und Trainer unzureichend oder falsch über ihren/seinen Gesundheitszustand informiert oder auf Risiken hingewiesen hat.
§ 6 Beschädigungen aller Art werden auf Kosten derjenigen/desjenigen behoben, die/der für die Schäden verantwortlich ist.
§ 7 Die Karateschule Fuji San übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen oder das Abhandenkommen von (Wert-)Sachen, welche von den Schüler*innen mit in die Schulungsräume oder in die Umkleiden gebracht haben.
§ 8 Für die Karateschule besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz. Eine Mitglieder-Unfallversicherung besteht nicht. Es wird empfohlen, ggf. privat eine Unfallversicherung abzuschließen.
§ 9 Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck, Uhren, Halstüchern und Kopfbedeckungen aller Art während des Karateunterrichts untersagt. Längere Haare müssen zusammengehalten werden (Zopf). Den Trainer*innen steht es frei, auf die Entfernung von Haarspangen zu bestehen, wenn diese als gefährlich oder gefährdend eingeschätzt werden. Das Training erfolgt barfuß. In den Gruppen der kleinen Pandas dürfen rutschfeste Socken getragen werden. Es ist auf saubere Hände und Füße sowie kurz geschnittene Finger- und Zehennägel zu achten.
§ 10 Verstößt ein/e Schüler*in wiederholt gegen Weisungen der Inhaberin bzw. der Trainer*innen, so erfolgt zunächst eine schriftliche Abmahnung. Bei weiterem Verstoß ist eine fristlose Kündigung der Schülerin/des Schülers möglich.
§ 11 Verlegt die Karateschule Fuji San seinen Trainingsort innerhalb der Stadt Münster (nebst sämtlicher Stadtteile) so berechtigt dies nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Wird die Karateschule Fuji San Münster veräußert, so tritt die neue Besitzerin/der neue Besitzer an die Stelle der Inhaberin. Eine Veräußerung berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
§ 12 Die Beendigung der Mitgliedschaft durch eine Schülerin/einen Schüler erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail oder Brief) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Andrea Haeusler, Auf dem Draun 79, 48149 Münster. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum jeweiligen Laufzeitende. Bei unterbliebener Kündigung bleibt das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit bestehen. Eine Kündigung ist dann jeweils zum Ende des jeweiligen Folgemonats möglich. Kündigungen per Whatsapp, messenger o. ä. sind nicht wirksam.
§ 13 An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt. An den Wochenenden kann das Training aufgrund von Karatelehrgängen oder - fortbildungen ausfallen.
§ 14 Muss das Präsenztraining z. B. aufgrund rechtlicher Verordnung oder weil die Nutzung des Dojos z. B. wegen eines Brand- oder Wasserschadens nicht möglich ist, ins Freie verlegt werden oder wird das Training per Zoom oder durch eine andere alternative Möglichkeit durchgeführt, bleiben Mitgliedschaft und Beitragszahlung bestehen.
§ 15 Es ist der Inhaberin sowie den Trainer*innen gestattet, Fotos der Schülerinnen und Schüler während des Trainingsbetriebs oder bei sonstigen Karateveranstaltungen (z. B. öffentlichen Aufführungen) anzufertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Webseite, Facebook etc.) zu nutzen
§ 16 Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Karateschule Fuji San Münster ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Unsere Beiträge:
Einmalige Aufnahmegebühr: 30 Euro
Beitrag Kinder bis 14 Jahre sowie Schüler/innen und Student/innen:
- bei 24-monatigerMitgliedschaft: 49 Euro monatlich
- bei 12-monatiger Mitgliedschaft: 59 Euro monatlich
- bei 6-monatiger Mitgliedschaft: 69 Euro monatlich
- bei 3-monatiger Mitgliedschaft: 79 Euro monatlich
Beitrag Erwachsene:
- bei 24-monatiger Mitgliedschaft*: 59 Euro monatlich
- bei 12-monatiger Mitgliedschaft*: 69 Euro monatlich
- bei 6-monatiger Mitgliedschaft*: 79 Euro monatlich
- bei 3-monatiger Mitgliedschaft*: 89 Euro monatlich
Beiträge Geschwisterkinder / Familien / Studentinnen und Studenten: nach Vereinbarung
Einzeltraining/Personal Training/Coaching: nach Vereinbarung
Die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Fuji San Münster werden Mitglieder des Deutschen JKA-Karatebundes (DJKB). Dies ermöglicht das Ablegen von Gürtelprüfungen sowie die Teilnahme an Lehrgängen des DJKB.
Die einmalige Ausstellung DJKB-Karatepasses kostet 10 Euro (Stand 9/2013). Einmal jährlich wird zudem der jeweils aktuelle Mitgliedsbeitrag des DJKB fällig (aktuell 20 Euro bis 14 Jahre und 25 Euro ab 15 Jahre) und durch die Karateschule Fuji San Münster an den DJKB abgeführt. Die Zahlung des Beitrags durch die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Fuji San kann durch Abbuchung oder durch Überweisung nach Aufforderung erfolgen.
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Gürtelprüfungen:
Andrea Haeusler und Torsten Uhlemann sind anerkannte Prüfer des DJKB. Sie können daher Kyu-Prüfungen in der Karateschule Fuji San abnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Gürtelprüfung ist die Mitgliedschaft im DJKB. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben und die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Fuji San Münster werden zuvor umfassend auf die Prüfungen vorbereitet. Über die Teilnahme an einer Gürtelprüfung entscheiden alleine Andrea Haeusler und Torsten Uhlemann.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach den Vorgaben des DJKB.
Sie beträgt aktuell 10 Euro (Stand 9/2013).